Kosten Privatpraxis
Honorar Psychotherapie
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin rechne ich für Privatversicherte und Selbstzahler*innen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP) ab.
Privatversicherte/Beihilfeberechtigte
Wenn Sie mit Ihrem Kind in einer privaten Krankenversicherung versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, empfehle ich Ihnen, zunächst mit Ihrer Krankenversicherung zu besprechen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten einer Verhaltenstherapie für Ihr Kind übernimmt. Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel zunächst 5 probatorische Sitzungen. Dies können Sie telefonisch mit Ihrer zuständigen Beihilfestelle klären.
Selbstzahler*innen
Sie haben die Möglichkeit, die Psychotherapie für Ihr Kind selbst zu bezahlen. Es werden dann keine personen- und krankheitsbezogenen Daten (wie z.B. Diagnosen) an Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung weitergeleitet. Dadurch hat Ihr Kind später keinen Nachteil, wenn es in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte oder z.B. eine Beamtenlaufbahn einschlagen möchte.
Elterncoaching
Das Elterncoaching wird nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Es handelt sich beim Elterncoaching um eine Wunschleistung für Selbstzahler*innen. Für nähere Informationen rufen Sie mich gerne unter der Rufnummer 0176/780 21 621 an.